20 Aug
Welche Kriterien sollten bei der Gründung einer englischen Limited, kurz Ltd., in Betracht gezogen werden?
In erster Linie wird für die Gründung dieser Unternehmensform kein Notar benötigt, da lediglich ein Antrag bei dem so genannten Companies House, dem englischen Gesellschaftsregister, gestellt werden muss.
Diesbezüglich umfasst der Antrag eine bestimmte Auswahl an verschiedenen Unterlagen, wie beispielsweise auch die Satzung der Gesellschaft. Zudem besteht die Satzung aus zwei Teilen, den Articles of Association und dem Memorandum of Association. Während mittels der so genannten Articles das Innenverhältnis der Gesellschaft festgelegt wird, beinhaltet das Memorandum Bestimmungen und Regelungen im Bereich des Außenverhältnisses.
Des Weiteren werden dem Antrag auch das so genannte Standardformular Nr. 10 beigefügt, in welchen sowohl die Name und Adresse des Unternehmens als auch die Namen, Geburtsdaten, Adressen, Berufen und Nationalitäten der Direktoren.
Aber auch das Formular Nr. 12 muss in den Unterlagen enthalten sein, welche eine eidesstattliche Erklärung beinhaltet, sodass der Antragssteller den Richtlinien und Vorschriften für eine englische Limited zustimmt. Hierbei muss dieses Formular entweder von einem Rechtsanwalt, welcher für die Gründung der Ltd. beauftragt wurde, oder dem Direktor der Gesellschaft unterzeichnet werden.
Gebühren für die Gründung einer englischen Limited
Neben zahlreichen Formalitäten, wird für die Gründung der Ltd. auch eine Gebühr von ungefähr 20 britischen Pfund, 30 Euro, erhoben.
Das Companies House hingegen überprüft bei der Gründung die Angaben des Antragsstellers und kontrolliert zudem die Zulässigkeit der Gesellschaft. Aber auch die Kontrolle im Hinblick auf gesetzliche Bestimmungen für den Satzungszweck wird von dem englischen Register durchgeführt.
Sollten keine Gründe für die Zurückweisung des Antrags vorzufinden sein, erhält der Antragssteller von dem Companies House eine Gründungsbescheinigungen, welche auch unter der Bezeichnung „Certificate of Incorporation“ bekannt ist. Hierbei wird das Ausstellungsdatum der Gründungsbescheinigung auch als das Gründungsdatum der Gesellschaft festgesetzt. Dementsprechend ist die englische Limited erst ab diesem Zeitpunkt rechtlich existent. Informationen zu Limited gründen.
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